1. 1.1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 11. Oktober 2011 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen. Mit Verfügung vom 27. Mai 2013 wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers ab.