4.4.3. Im Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit/Haushalt vom 5. November 2018 gab die Beschwerdeführerin – abgesehen vom Bereich "Einkauf und weitere Besorgungen" – an, dass ihr sämtliche Tätigkeiten noch teilweise (vereinzelt ohne) Einschränkungen möglich seien (VB 17 S. 5 f.). Der rheumatologische Gutachter stellte anlässlich der Begutachtung vom -7-