133 V 450 E. 11.1.1 S. 468; Urteil des Bundesgerichts 8C_748/2019 vom 7. Januar 2020 mit Hinweisen). Der Bericht vom 5. März 2021 über die Abklärung an Ort und Stelle vom 25. Februar 2021 (VB 73 S. 1 ff.), ergänzt durch die Stellungnahme der Abklärungsperson vom 4. August 2021 (VB 82) entspricht den rechtlichen Anforderungen an einen solchen Bericht. So wurde er von einer qualifizierten Abklärungsperson erstellt und ist bezüglich der einzelnen Haushaltsbereiche und der massgeblichen Einschränkungen detailliert und plausibel begründet. Die Einschränkungen im Haushaltsbereich wurden weiter unter -6-