Schliesslich wurde im Gutachten lediglich ein Verdacht auf Lupus erythematodes festgehalten (VB 67.1 S. 7), womit diese Diagnose nicht mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellt ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_113/2020 vom 27. März 2020 E. 8.2.2.1). 4. 4.1. Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, sie wäre ohne Gesundheitsschaden in einem 100 % Pensum tätig, weshalb der Abklärungsbericht Haushalt/Rente unbeachtlich sei und ein Einkommensvergleich zur Bestimmung des Invaliditätsgrades vorgenommen werden müsse (Beschwerde S. 6 ff.).