2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 24. August 2021 aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine volle Rente zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: