3.6.3. Zudem wurde eine Potentialabklärung des Beschwerdeführers bei der B. GmbH vom 15. Februar bis zum 12. März 2021 durchgeführt (VB 89- 111). Aus dem Bericht vom 29. März 2021 zuhanden der IV-Stelle Aargau ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer durchaus wieder in einer Produktion mit mechanischen und technischen Aufgaben arbeiten könne (VB 95). Die Verfasser des Berichts gehen davon aus, dass der Beschwerdeführer unter optimalen Bedingungen seine Leistungen aufbauen könne (VB 94).