Am 23. August 2021 nahm die Beschwerdegegnerin mit der IV-Stelle Aargau Kontakt auf. Gemäss Aktennotiz habe der Beschwerdeführer im Mai 2021 eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes gemeldet. Das Verfahren sei derzeit noch pendent und es seien noch weitere Abklärungen notwendig (VB 363).