Eine Person, welche keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, obwohl ihr dies möglich und zumutbar wäre, oder die ohne zwingenden Grund zu einem zu tiefen Lohn oder unentgeltlich erwerbstätig ist, verzichtet auf Erwerbseinkommen. Eine Person, welcher eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, muss diese Erwerbsfähigkeit auch ausnützen.