5.3.6. Der Beschwerdeführer bringt vor, der Unfall habe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vom Unfallzeitpunkt bis Ende März 2021 "ausgelöst", weshalb das Kriterium (des Grades und) der langen Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit erfüllt sei (Beschwerde S. 17). Dieses Kriterium bezieht sich jedoch nicht allein auf das Leistungsvermögen im angestammten Beruf (Urteil des Bundesgerichts 8C_632/2018 vom 10. Mai 2019 E. 10.5 mit weiteren Hinweisen). Zudem wäre es gemäss Rechtsprechung erst bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit während fast drei Jahren erfüllt (Urteil des Bundesgerichts 8C_627/2019 vom 10. März 2020 E. 5.4.5 mit Hinweis).