überwiegender Wahrscheinlichkeit eine namhafte Besserung des "unfallbedingten Gesundheitszustandes" zu erwarten. An der im Rahmen der letzten kreisärztlichen Untersuchung "ausgesprochenen Zumutbarkeit" ändere sich nichts. Zum Erhalt des "unfallbedingten Gesundheitszustandes" werde die Fortführung der Physiotherapie und Wassertherapie im Sinne von zwei bis drei Serien pro Jahr empfohlen; die Bedarfsanalgesie sei weiter zu Lasten der Unfallversicherung zu übernehmen. Bezüglich der vom Versicherten geäusserten Erektionsstörungen solle eine Optimierung der Schmerztherapie (z.B. mit TENS-Therapie oder Akupunktur) erfolgen (VB 323 S. 9 f.).