Die Beschwerdegegnerin veranlasste in der Folge eine urologische Untersuchung des Beschwerdeführers im F.. Der dortige Chefarzt Neuro-Urolo- gie sowie der Leitende Arzt derselben Fachrichtung diagnostizierten in ihrem Bericht vom 28. Dezember 2020 insbesondere ein chronisches Schmerzsyndrom mit schmerzbedingter erektiler Dysfunktion. Ein "objektivierbares neuro-urologisches Defizit respektive Innervationsstörung" lasse sich "derzeit nicht detektieren" (VB 307).