Gemäss Bericht des Stv. Leitenden Arztes an der Klinik für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kantonsspital L., vom 17. September 2020 sei es verständlich, dass nach dem schweren Polytrauma noch Restbeschwerden bestünden. Der Beschwerdeführer könne nicht in seinen angestammten Beruf zurückkehren und angesichts der erlittenen Verletzung der rechten oberen Extremität sei eine Tätigkeit als Busfahrer nicht realistisch. Das optimale Arbeitsprofil für den Versicherten sei "ein nicht belastender Beruf mit möglicher freier Positionswahl zwischen Sitzen und Stehen.