Hinsichtlich der funktionellen Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen hielt er fest, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit des Beschwerdeführers (Schweisser/Schlosser) "aktuell und auch in Zukunft" nicht mehr zumutbar sei. In einer angepassten, leichten bis mittelschweren, wechselbelastenden Tätigkeit (sitzend, gehend, stehend) sollte "aktuell und künftig" unter folgenden Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben sein: Kein permanentes repetitives Treppensteigen und Leiternsteigen -5-