dikaments X. sowie des Kurzberichts der Psychologin D. vom 26. April 2021 zu übernehmen. 5. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit der Unterzeichneten zu gewähren. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit Schreiben vom 26. November 2021 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht der psychiatrischen Dienste B. vom 28. Oktober 2021 zu den Akten.