Ein Fahrtenbuch, welches aufgezeigt hätte, dass die Fahrzeuge ausschliesslich als Firmenfahrzeuge genutzt würden, sei nicht vorhanden. Somit sei nicht nachgewiesen, dass der private Gebrauch eingeschränkt gewesen sei. Zudem handle es sich um neuere Autos der oberen Preisklasse mit hohem Prestigewert. In diesem Zusammenhang sei nicht glaubhaft, dass sie einzig für Transportfahrten auf Baustellen verwendet würden. Es sei somit davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zumindest teilweise privat genutzt worden seien. Daran ändere auch nichts, dass B. und C. andere Fahrzeuge im Privatbesitz hätten (VB 139 S. 3).