Unter anderem kam der Revisor zum Schluss, es sei bei zwei Personen für die Jahre 2017 bis 2019 ein Privatanteil für zwei Geschäftswagen von Fr. 6'000.00 bzw. Fr. 12'000.00 pro Jahr zum versicherten Verdienst aufzurechnen. Mit Rechnung vom 4. März 2021 forderte die Beschwerdegegnerin von der Beschwerdeführerin für die Jahre 2016 bis 2019 aufgrund einer Differenzlohnsumme von insgesamt Fr. 315'512.00 Prämien von Fr. 19'070.65 für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 24. August 2021 ab.