Am 23. Februar 2021 führte die Beschwerdegegnerin bei der Beschwerdeführerin eine ordentliche Revision für die Revisionsperiode vom 1. Januar 2016 bis am 31. Dezember 2019 durch und stellte in diesem Rahmen verschiedene Differenzen fest. Unter anderem kam der Revisor zum Schluss, es sei bei zwei Personen für die Jahre 2017 bis 2019 ein Privatanteil für zwei Geschäftswagen von Fr. 6'000.00 bzw. Fr. 12'000.00 pro Jahr zum versicherten Verdienst aufzurechnen.