In einer angepassten Tätigkeit, die mit der linken Hand nur leichte, nicht repetitive Griffe, mit nur reduzierter Präzision, ohne Heben und Tragen von Gewichten über 3 kg und ohne Abstützen, Drücken und Stossen beinhalte, bestehe seit 10. März 2015 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit ohne Leistungseinschränkung. Aus psychiatrischer Sicht bestehe angestammt eine 100%ige Arbeitsfähigkeit ohne Leistungseinschränkung. Von dieser Arbeitsfähigkeit könne seit der Beurteilung durch den RAD vom 8. März 2018 ausgegangen werden, worauf die Verfügung vom 29. Juni 2018 abstütze.