Diese stellten als Hauptdiagnosen mit Einschränkung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit ein CRPS l der oberen Extremität links, eine chronische Anpassungsstörung auf einer zugrundeliegenden Schmerzproblematik mit Störung der Emotionen und des Sozialverhaltens, gemischt ICD-10 F43.25, sowie psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide (ICD-10 F11.25), ständigen Substanzgebrauch, durchaus iatrogen, fest (VB 59.1 S. 38). In der bidisziplinären versicherungsmedizinischen Beurteilung führten die Gutachter aus, ausgehend von einem CRPS I des linken Armes, bei Status nach Handgelenkstrauma während der Arbeit am 16. Dezember 2011, habe die