2.3. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2021 lud die Instruktionsrichterin die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung zum Verfahren bei und räumte ihr Gelegenheit zur Stellungnahme ein, worauf die Berufsvorsorgeeinrichtung mit Eingabe vom 25. Oktober 2021 sinngemäss verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und vorliegend zu prüfen ist die Rechtmässigkeit der per Ende Juli 2018 verfügten Aufhebung der ganzen Invalidenrente, welche der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. Dezember 2015 rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 zugesprochen worden war (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] 69; 162).