"1. Es sei die Verfügung vom 2.09.2021 der IV-Stelle Aargau aufzuheben und der Beschwerdeführerin weiterhin eine ganze Rente auszurichten. 2. Eventualiter ist der Beschwerdeführerin bis am 28.2.2021 eine ganze Rente zuzusprechen und bezüglich des Gesundheitszustand ab 20.11.2020 ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten in Auftrag zu geben oder das Verfahren zur Durchführung der erforderlichen Abklärungen und zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. In der Vernehmlassung vom 20. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.