Mit Vorbescheid vom 11. Januar 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Aussicht, dass es bei der per 31. Juli 2018 aufgehobenen Invalidenrente bleibe. Nach Prüfung der Einwände der Beschwerdeführerin vom 9. und 18. Februar 2021 durch den RAD sowie Vorlage an die Gutachterstelle und erneuter Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 23. Juni 2021 hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 2. September 2021 am Vorbescheid bzw. der Aufhebung der Invalidenrente per 31. Juli 2018 fest. -3- 2. 2.1. Mit Beschwerde vom 28. September 2021 stellte die Beschwerdeführerin die folgenden Anträge: