1.2. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin beim C., Institut für interdisziplinäre medizinische Begutachtung, ein bidisziplinäres Gutachten (Fachgebiete: Psychiatrie und Handchirurgie), welches am 20. November 2020 erstattet wurde. Mit Vorbescheid vom 11. Januar 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Aussicht, dass es bei der per 31. Juli 2018 aufgehobenen Invalidenrente bleibe.