Das Gutachten wurde am 14. Juli 2015 erstattet. Nach Konsultation des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) wurde der Beschwerdeführerin als Massnahme zur Verbesserung beziehungsweise zum Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit auferlegt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Anschliessend führte die Beschwerdegegnerin das Vorbescheidverfahren durch und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. Dezember 2015 ab dem 1. Januar 2013 eine ganze Rente zu.