Sie habe erst in diesem Zeitpunkt "mit Sicherheit" realisiert, dass das (bidisziplinäre) Gutachten der SMAB AG vom 17. November 2016 "nach Einschätzung des neueren, auf einer tieferen Begutachtung beruhenden Gutachtens der medexperts ag vom 27. Mai 2021 nicht nachvollziehbar" sei. Zwar habe sie bereits zuvor als selber Betroffene das Gefühl gehabt, dass das Gutachten "nicht stimmen" könne, aber erst nun, mit dem Vorliegen des neuen Gutachtens, habe sie "eine handfeste Grundlage dafür", damit sie "rechtlich" geltend machen könne, dass das erste Gutachten inhaltlich unrichtig und nicht nachvollziehbar gewesen sei (Eingabe vom 27. September 2021, S. 5).