Zudem beantragte sie, eventualiter seien durch das Gericht "Ergänzungen zum Gutachten", subeventualiter ein Obergutachten einzuholen. Die Gesuchsgegnerin verzichtete am 23. Dezember 2021 auf die Erstattung einer Duplik. 2.5. Am 12. Januar 2022 reichte die Gesuchstellerin eine weitere Eingabe unter Beilage von Unterlagen ein und ersuchte nunmehr um eine "beförderliche Behandlung und Beurteilung". -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: