2.2. Die Gesuchsgegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2021 die Abweisung "[der] Beschwerde". 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. Oktober 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Gesuchstellerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 verzichtete.