4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Auslagen und MWST). 5. Im Besonderen seien der Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin für das bisherige Verfahren, abgeschlossen mit Urteil vom 12. Dezember 2017, keine Verfahrenskosten aufzuerlegen und es sei ihr dafür eine Parteientschädigung zuzusprechen. 6. Im Verfahren: Es sei der Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin für das wieder aufgenommene Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen."