Im Rahmen eines erneuten Revisionsverfahrens hob die Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 22. Mai 2017 die Invalidenrente der Gesuchstellerin auf. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.542 vom 12. Dezember 2017 ab. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 1.2. Mit Eingabe vom 18. Juni 2018 reichte die Gesuchstellerin beim Versicherungsgericht ein Gesuch um Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens ein. Dieses wies das Gesuch mit Urteil VBE.2018.472 vom 26. Juli 2018 ab, soweit es darauf eintrat.