1. 1.1. Die 1970 geborene Gesuchstellerin meldete sich am 24. Mai 2006 wegen einer Diskushernie und Verengung des Spinalkanals bei der Gesuchsgegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Gesuchsgegnerin sprach ihr in der Folge mit Verfügung vom 9. Oktober 2007 rückwirkend ab 1. März 2006 eine ganze Invalidenrente zu. Die Rente wurde revisionsweise in den Jahren 2010 und 2013 unverändert bestätigt. Im Rahmen eines erneuten Revisionsverfahrens hob die Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 22. Mai 2017 die Invalidenrente der Gesuchstellerin auf.