5.4. Schliesslich wurde vom Beschwerdeführer nicht plausibel dargelegt und ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Arbeitsausfall auf die Covid-19 Pandemie zurückzuführen sein sollte. Die Transportbranche war im Jahr 2021 von den bundesrätlichen Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19, anders als andere Branchen wie z.B. die Gastronomie oder die Eventbranche, kaum betroffen. Die im Bereich Transport und Logistik, insbesondere Umzug, tätige Beschwerdeführerin führte diesbezüglich lediglich aus, die Leute hätten nicht mehr so viel Geld seit Corona (VB 47).