(BARBARA KUPFER BUCHER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, AVIG, 5. Aufl. 2019, S. 256). Würde in Konstellationen wie der vorliegenden Kurzarbeit bewilligt, fände eine systematische und fast vollständige Überwälzung des Betriebsrisikos eines Arbeitgebers auf die Arbeitslosenversicherung statt. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung zu verneinen.