und weshalb der Arbeitsausfall immer noch als vorübergehend betrachtet werde (VB 44). Mit E-Mail vom 8. August 2021 führte die Beschwerdeführerin aus, sie habe vieles unternommen, um Kurzarbeit zu verhindern, jedoch ohne Erfolg. Sie sei nun gezwungen, die Kurzarbeit per 15. August 2021 "definitiv zu stoppen". Sie könne sich keine Arbeitnehmer mehr leisten und dem einzigen Arbeitnehmer müsse gekündigt werden. weil die Kurzarbeitsentschädigung nie fristgerecht "stattgefunden" habe. Es mache so keinen Sinn mehr (VB 38).