4. 4.1. Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 forderte der Beschwerdegegner die Beschwerdeführerin betreffend deren Voranmeldung von Kurzarbeit vom 19. Dezember 2020 auf, mitzuteilen, welche konkreten Massnahmen unternommen worden seien, um die Kurzarbeit zu verringern, wie der aktuelle Auftragsbestand aussehe und wie die Geschäftspläne für die Zukunft aussähen (Vernehmlassungsbeilage [VB] 85). Hierzu führte die Beschwerdeführerin mit Brief vom 23. Januar 2021 aus, man habe Arbeitnehmer entlassen, und die Preise seien "recht tief gesetzt im Moment". Der Auftragsbestand sei "wie bisher Umzug, Kleintransporte".