1. 1.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Bereich Transport / Umzug / Räumungen. Jeweils auf entsprechendes Gesuch hin wurde ihr für die Zeit vom 18. März bis 31. August 2020, vom 8. Oktober bis Ende Dezember 2020 und vom 8. Januar bis 9. März 2021 Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Am 28. Februar 2021 reichte sie dem Beschwerdegegner eine Voranmeldung von Kurzarbeit ein zwecks Fortführung der Kurzarbeit ab dem 8. März 2021 bei einem zu erwartenden prozentualen Arbeitsausfall von 80 % pro Monat/Abrechnungsperiode für einen betroffenen Arbeitnehmer.