Das Argument, dass jegliche Beschwerden nach der Zahnentfernung verschwunden seien, sei kein Beweis dafür, dass der Wurzelriss durch den Unfall vom 11. Oktober 2019 entstanden sei. Auch die Kieferhöhlenbeschwerden seit Januar/Februar 2020 stünden nicht in einem Zusammenhang mit dem Haarriss an Zahn 15. Ein Haarriss an einem vitalen Oberkieferseitenzahn ohne apikale Ostitis führe nicht zu einer Kieferhöhlenentzündung. Dass der Zahn 15 am 29. September 2020 erhöht beweglich gewesen sei, deute darauf hin, dass er den Kräften, die bei Pressen und Knirschen auftreten würden, sehr wohl stark ausgesetzt gewesen sei.