In der Krankengeschichte finde sich kein Hinweis darauf, dass dies der Fall gewesen sei. Die erhöhte Beweglichkeit von Zahn 15 weise auf das Pressen und Knirschen hin, was auch so in der Krankengeschichte notiert worden sei. Der Umstand, dass kein lokal erhöhter STI sondiert worden sei, deute darauf hin, dass der Haarriss erst nach der Wurzelbehandlung entstanden sei (vgl. Stellungnahme vom 20. Oktober 2021 S. 1). Das Argument, dass jegliche Beschwerden nach der Zahnentfernung verschwunden seien, sei kein Beweis dafür, dass der Wurzelriss durch den Unfall vom 11. Oktober 2019 entstanden sei.