4.3. In der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Stellungnahme vom 20. Oktober 2021 hielt Dr. med. dent. B. fest, folgende Argumente sprächen dafür, dass der Riss nicht durch den Sturz vom 11. Oktober 2019 verursacht worden sei: Ein Längsriss führe mit der Zeit zu einem lokalen Knocheneinbruch, der sich klinisch in einem ganz lokal vorhandenen pathologisch tiefen Sulcustaschenindex (STI) zeige. Bei von Auge nicht sichtbaren Haarrissen werde die Diagnose meist anhand dieses klinischen Zeichens gestellt. In der Krankengeschichte finde sich kein Hinweis darauf, dass dies der Fall gewesen sei.