Am 1. Februar 2021 führte Dr. med. dent. B. erneut aus, aufgrund der vorliegenden Unterlagen bestehe nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Wurzellängsriss an Zahn 15, der nach erfolgter Wurzelbehandlung nach dessen Extraktion am 8. Oktober 2020 festgestellt worden sei, und dem Sturz vom 11. Oktober 2019, der weder zu Weichteilverletzungen im Gesicht, noch zu Zahnschmerzen oder zu einer Kronenfraktur des Zahnes 15 oder dessen Antagonisten geführt habe. Es sei bekannt, dass Wurzelbehandlungen, die merkuroskopische Ausdehnung von Amalgamfüllungen sowie Pressen und Knirschen öfters zu Wurzelrissen führen könnten (VB 46 S. 1).