2.4. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2021 wurde aufgrund der Übergabe des Versichertenbestandes von der ehemaligen Beschwerdegegnerin auf die Groupe Mutuel Assurances GMA AG, Martigny, per 1. Januar 2022 ein Parteiwechsel angezeigt. Die Groupe Mutuel Assurances GMA AG ist daher im vorliegenden Verfahren als Beschwerdegegnerin zu behandeln. 2.5. Mit Duplik vom 20. Januar 2022 hielt die Beschwerdegegnerin an der beantragten Abweisung der Beschwerde fest und reichte erneut eine Stellungnahme ihrer beratenden Zahnärztin Dr. med. dent. B. vom 20. Dezember 2021 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: