2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. November 2021 beantragte die ehemalige Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte eine Stellungnahme ihrer beratenden Zahnärztin Dr. med. dent. B. vom 20. Oktober 2021 ein. -3- 2.3. Mit Replik vom 6. Dezember 2021 hielt die Beschwerdeführerin an den gestellten Anträgen fest.