1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 24. August 2021 aufgehoben. Der Beschwerdeführerin wird eine monatliche IV-Rente ab 1. Juni 2021 basierend auf einem IV-Grad von 25 % und einem versicherten Verdienst von Fr. 80'412.00 zugesprochen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'450.00 zu bezahlen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin (Vertreter; 2-fach) das Bundesamt für Gesundheit -9-