Beschwerdebeilage [BB] 7). Damit sei überwiegend wahrscheinlich, dass sie diese Stelle im Gesundheitsfall in einem 100 %-Pensum "verrichtet" hätte und das befristete Anstellungsverhältnis voraussichtlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt worden wäre. Es rechtfertige sich deshalb, auf den von der Arbeitslosenkasse berechneten versicherten Verdienst von Fr. 86'124.00 abzustellen (Beschwerde Rz. 6.7 ff.; VB 298).