2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 24. August 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. September 2021 fristgerecht Beschwerde vor Versicherungsgericht und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Einsprache-Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 24. August 2021 aufzuheben. 2. Es sei der versicherte Jahresverdienst auf mindestens CHF 86'124.00 festzusetzen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Beschwerdeantwort vom 28. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.