Pensum 100 %, Rendement 80 %). Die funktionellen Einschränkungen seien eher gering, rege Haushalts- und Freizeitaktivitäten würden ausgeführt (VB 91.1 S. 38). In einer angepassten Tätigkeit "ohne höheren händischen Einsatz mit der rechten Hand" sei keine Minderung der Arbeitsfähigkeit anzunehmen, da sich die leichte sensible und koordinative Störung der rechten Hand z.B. in Telefon- oder Wachdiensten nicht namhaft auswirken könne (Arbeitsfähigkeit 100 % [VB 91.1 S. 40 f.]). Bezüglich des zeitlichen Verlaufs gab der Gutachter an, die Arbeitsfähigkeitseinschätzung gelte seit Be- -9-