Eine konsistente Schmerzsituation sei – so der Gutachter sinngemäss und zusammengefasst – auch aufgrund der nicht implementierten Medikation nicht hinreichend plausibel. Der objektive Befund einer eher leichten sensiblen und koordinativen Störung der dominanten rechten Hand rechtfertige aus gutachterlicher Sicht eine leichte qualitative Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund einer anzunehmenden reduzierten Geschicklichkeit: In der zuletzt durchgeführten Tätigkeit als Büroangestellte und für vergleichbare berufliche Tätigkeiten sei das Rendement als dauerhaft auf 80 % reduziert anzusehen (Arbeitsfähigkeit 80 %; Pensum 100 %, Rendement 80 %).