Neurologische Bewertungen der Arbeitsfähigkeit seien nun nicht vorgelegt worden. Aus den vorliegenden, nach der 2018 erfolgten neurologischen Verlaufsbegutachtung erstellten neurologischen Verlaufsberichten lasse sich keine klinische Verschlechterung entnehmen, wobei die Anhaltspunkte für eine entzündliche ZNS-Erkrankung darin bestätigt worden seien (VB 151 S. 20 f.).