Der neurologische PMEDA-Gutachter verwies in seiner Stellungnahme vom 8. Februar 2021 auf seine Beurteilung im neurologischen Verlaufsgutachten vom 6. Dezember 2018, worin eine schlüssige retrospektive Bewertung enthalten sei. Zuvor, im Gutachten von 2017, habe aufgrund der damals notwendigen klärenden Diagnostik lediglich "eine 'vorerst' und für wenige Wochen limitierte nicht gegebene Arbeitsfähigkeit" empfohlen werden können. Neurologische Bewertungen der Arbeitsfähigkeit seien nun nicht vorgelegt worden.