Die von der Beschwerdeführerin für eine Zweitmeinung aufgesuchte Neurologin hielt in ihrem Bericht vom 6. Dezember 2019 unter anderem fest, die bei der Liquoruntersuchung nachgewiesenen positiven oligoklonalen Banden würden die Verdachtsdiagnose einer Multiplen Sklerose deutlich unterstützen; sie schlug eine immunmodulierende Behandlung vor (VB 141 S. 3). -6- 3.3. Nach Rücksprachen mit dem RAD (VB 137 S. 2 f., VB 144) holte die Beschwerdegegnerin bei der PMEDA AG eine ergänzende Stellungnahme ein (VB 146).