Daraus ergebe sich ein Hinweis für eine entzündliche ZNS-Erkrankung mit dem Nachweis oligoklonaler Banden. Er sei mit der Beschwerdeführerin dahingehend verblieben, angesichts fehlender klinischer Beschwerdesymptomatik und allgemein guter Leistungsfähigkeit auf eine krankheitsbeeinflussende Therapie zu verzichten (VB 133 S. 2). Die von der Beschwerdeführerin für eine Zweitmeinung aufgesuchte Neurologin hielt in ihrem Bericht vom 6. Dezember 2019 unter anderem fest, die bei der Liquoruntersuchung nachgewiesenen positiven oligoklonalen Banden würden die Verdachtsdiagnose einer Multiplen Sklerose deutlich unterstützen;